Ich wollte mal fragen, wie es ist, wenn jemand bei einer Art Zeitarbeitsagentur angemeldet ist. Bei dieser werden Jobs im Messe- und Promotionbereich eingestellt und man bewirbt sich über diese Website auf einzelne Jobs. Bucht der Kunde einen, wird ein Arbeitsvertrag über diesen einen Job gestellt und über die Agentur geschlossen.
Man hat nun einen Tag für einen Kunden gearbeitet, der Job ist erledigt und über die Agentur abgerechnet. Dieser Kunde meldet sich dann direkt und fragt für einen anderen Job im nächsten Monat. Auch klar mit der Aussage, dass es ja nun ohne die Agentur laufen kann. Laut der Agentur ist das nicht erlaubt und man darf nie mit einem Kunden den man über sie kennengelernt hat, ohne Buchung über die Agentur arbeiten.
Wenn man das tut, muss man 1500 Euro Strafe zahlen.
Ist das wirklich rechtlich richtig? Man bekommt ja keinerlei Garantien von der Agentur und ist ja auch nicht fest dort angestellt. Ich frage mich ob so ein Verbot mit Androhung dieser Geldstrafe rechtlich wirklich haltbar wäre.Weitere Beiträge aus diesem Bereich::