Das Urteil vom Oberlandesgerichts Köln gibt Klarheit für Betreiber einer Fanseite zu TV Sendingen. Geklagt hatte der TV Sender RTL und von der Webseite DSDS-News: Inoffizielle DSDS-Fanseite seit 2006 ? Deutschland sucht den Superstar - News über DSDS auf RTL gefordert ihm die Rechte an seiner DSDS-Domainadresse zu übertragen. Hatte der Sender noch vor dem Landgericht gewonnen, so stellte das OLG klar, eine generelles Verbot für Fanseiten sei nicht durchsetzbar.
Allerdings ist der Fall noch nicht gänzlich geklärt. Der Betreiber der Fanseite DSDS-News: Inoffizielle DSDS-Fanseite seit 2006 ? Deutschland sucht den Superstar - News über DSDS auf RTL muss nun seine Werbeeinnahmen offen legen, da es laut Aussage des TV Senders nicht darum ging Fanseiten zu verbieten, sondern die kommerzielle Ausschlachtung verhindern will.Weitere Beiträge aus diesem Bereich::