E-Zigaretten zu konsumieren ist gleichbedeutend mit Rauchen und damit an Schulen verboten.
An hessischen Schulen und auf Schulhöfen herrscht Rauchverbot. Ein Lehrer wehrte sich dagegen, dass an seiner Schule auch die sogenannten E-Zigaretten verboten waren. Denn diese fielen seiner Meinung nach nicht unter das Nichtraucherschutz- und Schulgesetz.
Das Gericht sah dies anders: Auch das Inhalieren einer E-Zigarette sei Rauchen im Sinne des Gesetzes - und bleibt verboten.
VG Giessen Az: 5 K 455/12Weitere Beiträge aus diesem Bereich::
- Ebay Verkäufer dürfen Auktion nicht einfach abbrechen
- Unfreiwillig zum Schauspieler auf der Reeperbahn werden
- Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen trotz fehlender Ankündigung zulässig
- Der Bundesgerichtshof hat heute eine Entscheidung zu den Voraussetzungen einer...
- 05.10.2011: Urteil zur Nutzung von Pay TV Sky