Da kauft man sich ein nagelneues Auto und es steht öfters in der Werkstatt als in der eigenen Garage oder gar das es einen ans Ziel befördert. Wer hat sich schon mal ein neues Auto gekauft, bei dem jede Woche ein neuer Mangel festgestellt wurde?
Es ist so ärgerlich, die Kosten mal raus gerechnet, man erntet auch Häme und den einen oder anderen Lacher.
Mal sind Farbfehler zu finden, die ABS oder Airbag Kontrollleuchte geht nicht aus, das Fenster schließt nicht richtig oder gar lässt sich das Verdeck nicht schließen.
Beim ersten Mangel ist man nur verärgert, beim zweiten Mangel schon sauer und beim Dritten würde man das Auto am liebsten wieder abgeben. Aber ab wann ist das überhaupt möglich, ab wann handelt es sich um ein sogenanntes Montagsauto?
Sicher nicht wenn es an einem Montag vom Band gegangen ist, also schauen wir einmal nach Karlsruhe zu den BGH Richtern.
Die haben nun geregelt, wann ein Fahrzeug als sogenanntes "Montagsauto" einzustufen ist und
daher ein weiteres Nacherfüllungsverlangen für den Käufer unzumutbar ist.
Trifft dies zu, so kann der Autokäufer den Wagen dem Verkäufer auf den Hof stellen und sein Geld zurück verlangen.
Der Entscheidung der Richter ging der Fall vom Kauf eines Wohnmobils voraus. Das mobile Hotel sollte über 130.000 Euro kosten.Weitere Beiträge aus diesem Bereich::