Das Sozialgericht Berlin hatte in einem Fall zu entscheiden, in dem eine Frau zu einer mehrmonatigen Haftstrafe verurteilt wurde. Bei Haftantritt wurde ihr sogleich das Elterngeld gestrichen.
Dies wollte sie so nicht hinnehmen und ging vor Gericht.
Obwohl unsere Familienministerin der Auffassung ist, dass Mutter und Kind in einer Haftanstalt keinen gemeinsamen Haushalt begründen könnten, existiere dafür aber keine gesetzliche Rechtfertigung, so die Richter.
Das Elterngeld muss daher auch während einer Haftzeit bezahlt werden.
Az.: S 2 EG 139/08Weitere Beiträge aus diesem Bereich::