Nicht nur die Gewerkschaften sind empört. Erneut wurde eine Arbeitnehmerin fristlos gekündigt, weil sie im Betrieb das "Vertrauen" missbraucht haben soll. In den neuem Fall hatte eine Altenpflegerin Maultaschen für knapp vier Euro Gegenwert in die Tasche gesteckt haben soll. "Was aber übrig bleibt wird doch eh weggeworfen" so die ältere Frau.
Allerdings sah dies die Richterin am Amtsgericht etwas anders und folge damit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts. "Der Vertrauensverlust ist maßgeblich" ist ursächlich zum Verfahrensausgang. Einen Vergleichsvorschlag des Gerichts hatte die ältere Dame zuvor abgelehnt. Dieser sah eine Abfindung von 25.000 Euro vor worauf sie sich aber nicht einigen wollte.
"Ich kämpfe für mein Recht" doch leider hat hier das Recht verloren.Weitere Beiträge aus diesem Bereich::