Abfindungsanspruch nach Betriebsverlegung
20 Mrz 10 von in Abfindung, Arbeitsrecht mit 95 Aufrufen.
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Ihr Betrieb wird verlegt und sie haben einen neuen Arbeitsplatz in Aussicht, dann heisst es sich zwei mal Gedanken machen, wann dieser angetreten werden soll. Möglicherweise lassen sie sich eine ordentliche Abfindung durch die Lappen gehen.
So geschehen in einem Fall, wo bei Ankündigung der Betriebsverlegung einige eilig das Unternehmen durch ...Vollständigen Artikel lesen...
