Abfindung

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Sozialplan: Abfindung nach Betriebszugehörigkeit

Im Falle eines Sozialplanes ist es Arbeitgebern nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts gestattet, die Abfindungszahlungen nach der Betriebszugehörigkeit zu staffeln. Das BAG sah in einem jüngst verhandelten Fall keine Indizien auf eine Altersdiskriminierung, wenn ein Sozialplan langjährig beschäftigten eine höhe Abfindung zuspreche, als Mitarbeitern, die erst kurz im Betrieb beschäftigt ...
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